Krankenfahrten
Der Anlass Ihrer Taxifahrt zum Arzt, zur REHA- Einrichtung
oder zum Krankenhaus ist schon unangenehm genug.
Wir wollen Ihnen mit unseren Informationen Hilfestellung bei den gesetzlichen Regelungen bieten
Wir beraten Sie gerne auch zusätzlich telefonisch zu Fragen
bezüglich der Kosten und Transportmöglichkeiten.
Auch Patienten mit klappbaren Rollstühlen sind für uns kein Hindernis. Unsere Fahrer helfen
gerne.
Grundsatzregelungen
Alle Fahrten müssen im Voraus durch den Arzt verordnet und durch Ihre Krankenkasse genehmigt
werden
(Ausnahme: Fahrten zur stationären Behandlung). Stellen Sie dort bitte einen entsprechenden
Antrag.
Ambulante Behandlungen
(Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulante Behandlungen im Krankenhaus)
Werden für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben „aG“, „H“ oder „BI“
und Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3; auf ärztliche Anordnung in Sonderfällen auch
Personen ohne diesem amtlichen Nachweis gewährt:
Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher
Art. Zeigen Sie die Genehmigung bei jeder Fahrt vor oder geben Sie sie direkt vor einer
Serienfahrt beim Fahrer ab. Wir reichen sie dann bei der Rechnungserstellung für die Kasse mit
ein.
Erforderlich ist weiterhin eine Verordnung jeder Fahrt als zwingend medizinische Notwendigkeit
durch Ihren Arzt
Der gesetzliche Eigenanteil muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen
Belastungsgrenze im Taxi bar bezahlt werden.
Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze (1% bzw. 2% Ihres Familien-
Jahresbruttoeinkommens) erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über die
Befreiung vom Eigenanteil (Befreiungsausweis) und brauchen im Taxi nichts mehr zu zahlen.
Ambulante Operationen, Tagesklinik
(Ambulante Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen)
Ärztliche Verordnung (oder Krankenbeförderungsschein) ist für jede einzelne Fahrt erforderlich
gesetzlicher Eigenanteil bei der ersten und letzten Fahrt, muss im Taxi bar bezahlt werden
Kein Eigenanteil bei Vorlage des Befreiungsausweises oder einer entsprechenden schriftlichen
Erklärung der vollständigen Kostenübernahme der Krankenkasse
Strahlen- / Chemobehandlungen
Vorherige schriftliche Genehmigung der Fahrten durch die Krankenkasse
Ärztliche Verordnung (oder Krankenbeförderungsschein).
Geben Sie diese Verordnung bei der ersten Taxifahrt ab und wir hinterlegen Sie bei uns im Büro.
Die Verordnung wird bei Rechnungsstellung an die Krankenkasse weitergereicht.
Je nach Genehmigung der Krankenkasse entweder:
Gesetzlicher Eigenanteil muss bei der ersten und letzten Fahrt bar im Taxi bezahlt werden
oder: Gesetzlicher Eigenanteil muss bei jeder Fahrt bar bezahlt werden.
Oder: Über den Eigenanteil erhalten Sie monatlich eine Rechung durch Taxi Gundermann. Die
Höhe des Eigenanteils richtet sich nach den Bestimmungen bzw. der Kostenübernahmeerklärung
der Krankenkasse. Kein Eigenanteil bei Vorlage des Befreiungsausweises oder einer
entsprechenden Erklärung der Krankenkasse
Fahrten zu stationären Behandlungen
(Einlieferung oder Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag)
Ärztliche Verordnung erforderlich (oder Krankenbeförderungsschein)
Gesetzlicher Eigenanteil pro Fahrt muss im Taxi bar bezahlt werden
Kein Eigenanteil bei Vorlage des Befreiungsausweises oder einer vollständigen
Kontenübernahmeerklärung der Krankenkasse
Kur- und REHA- Behandlungen
Ärztliche Verordnung (oder Krankenbeförderungsschein)
Gesetzlicher Eigenanteil pro Fahrt muss im Taxi bar bezahlt werden
Kein Eigenanteil bei Vorlage des Befreiungsausweises oder einer vollständigen
Kontenübernahmeerklärung der Krankenkasse
Kostenträger: Unfallkassen, Berufsgenossenschaften, Krankenhäuser
(Berufs- bzw. Schulunfälle, Fahrten zur externen Behandlung während eines
Krankenhausaufenthaltes)
Ärztliche Verordnung [ Verordnung der Schule / des Kindergartens ] erforderlich
Kein Eigenanteil
Gesetzlicher Eigenanteil= 10% des Fahrpreises; mindestens 5,00 €; höchstens 10,00 €
Bitte lassen Sie sich vom Fahrer eine Quittung ausstellen! Sammeln Sie die einzelnen Quittungen
und reichen Sie sie bei Ihrer Krankenkasse ein!
Die von der Krankenkasse ausgestellten Befreiungsausweise sind immer nur bis zum Ende des
laufenden Kalenderjahres gültig!
Abrechnung
Wir benötigen zur Abrechnung mit der Krankenkasse:
Ihre Krankenkasse
Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum
ggf. Kopie des Befreiungsausweises
Ihre Unterschrift für jede Fahrt auf den Abrechungsbelegen
Die Genehmigung für die Fahrt von Ihrer Krankenkasse
Bitte stellen Sie Ihre Anfrage
telefonisch unter: 0170 16 55 256
© Taxibetrieb Jan Gundermann / Taxiruf Jena 2019