Krankenfahrten

Der Anlass Ihrer Taxifahrt zum Arzt, zur REHA- Einrichtung

oder zum Krankenhaus ist schon unangenehm genug.

Wir wollen Ihnen mit unseren Informationen Hilfestellung bei den gesetzlichen Regelungen bieten

Wir beraten Sie gerne auch zusätzlich telefonisch zu Fragen

bezüglich der Kosten und Transportmöglichkeiten.

Auch Patienten mit klappbaren Rollstühlen sind für uns kein Hindernis. Unsere Fahrer helfen

gerne.

Grundsatzregelungen

Alle Fahrten müssen im Voraus durch den Arzt verordnet und durch Ihre Krankenkasse genehmigt

werden

(Ausnahme: Fahrten zur stationären Behandlung). Stellen Sie dort bitte einen entsprechenden

Antrag.

Ambulante Behandlungen

(Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulante Behandlungen im Krankenhaus)

Werden für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben „aG“, „H“ oder „BI“

und Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3; auf ärztliche Anordnung in Sonderfällen auch

Personen ohne diesem amtlichen Nachweis gewährt:

    Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher

Art. Zeigen Sie die Genehmigung bei jeder Fahrt vor oder geben Sie sie direkt vor einer

Serienfahrt beim Fahrer ab. Wir reichen sie dann bei der Rechnungserstellung für die Kasse mit

ein.

Erforderlich ist weiterhin eine Verordnung jeder Fahrt als zwingend medizinische Notwendigkeit

durch Ihren Arzt

Der gesetzliche Eigenanteil muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen

Belastungsgrenze im Taxi bar bezahlt werden.

Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze (1% bzw. 2% Ihres Familien-

Jahresbruttoeinkommens) erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über die

Befreiung vom Eigenanteil (Befreiungsausweis) und brauchen im Taxi nichts mehr zu zahlen.

Ambulante Operationen, Tagesklinik

(Ambulante Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen)

Ärztliche Verordnung (oder Krankenbeförderungsschein) ist für jede einzelne Fahrt erforderlich   

gesetzlicher Eigenanteil bei der ersten und letzten Fahrt, muss im Taxi bar bezahlt werden

Kein Eigenanteil bei Vorlage des Befreiungsausweises oder einer entsprechenden schriftlichen

Erklärung der vollständigen Kostenübernahme der Krankenkasse

Strahlen- / Chemobehandlungen

Vorherige schriftliche Genehmigung der Fahrten durch die Krankenkasse

Ärztliche Verordnung (oder Krankenbeförderungsschein).

Geben Sie diese Verordnung bei der ersten Taxifahrt ab und wir hinterlegen Sie bei uns im Büro.

Die Verordnung wird bei Rechnungsstellung an die Krankenkasse weitergereicht.

Je nach Genehmigung der Krankenkasse entweder:

    Gesetzlicher Eigenanteil muss bei der ersten und letzten Fahrt bar im Taxi bezahlt werden

oder: Gesetzlicher Eigenanteil muss bei jeder Fahrt bar bezahlt werden.

Oder: Über den Eigenanteil erhalten Sie monatlich eine Rechung durch Taxi Gundermann. Die

Höhe des Eigenanteils richtet sich nach den Bestimmungen bzw. der Kostenübernahmeerklärung

der Krankenkasse.    Kein Eigenanteil bei Vorlage des Befreiungsausweises oder einer

entsprechenden Erklärung der Krankenkasse

Fahrten zu stationären Behandlungen

(Einlieferung oder Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag)

Ärztliche Verordnung erforderlich (oder Krankenbeförderungsschein)

Gesetzlicher Eigenanteil pro Fahrt muss im Taxi bar bezahlt werden

Kein Eigenanteil bei Vorlage des Befreiungsausweises oder einer vollständigen

Kontenübernahmeerklärung der Krankenkasse

Kur- und REHA- Behandlungen

Ärztliche Verordnung (oder Krankenbeförderungsschein)

Gesetzlicher Eigenanteil pro Fahrt muss im Taxi bar bezahlt werden

Kein Eigenanteil bei Vorlage des Befreiungsausweises oder einer vollständigen

Kontenübernahmeerklärung der Krankenkasse

Kostenträger: Unfallkassen, Berufsgenossenschaften, Krankenhäuser

(Berufs- bzw. Schulunfälle, Fahrten zur externen Behandlung während eines

Krankenhausaufenthaltes)

Ärztliche Verordnung [ Verordnung der Schule / des Kindergartens ] erforderlich

    Kein Eigenanteil

Gesetzlicher Eigenanteil= 10% des Fahrpreises; mindestens 5,00 €; höchstens 10,00 €

Bitte lassen Sie sich vom Fahrer eine Quittung ausstellen! Sammeln Sie die einzelnen Quittungen

und reichen Sie sie bei Ihrer Krankenkasse ein!

Die von der Krankenkasse ausgestellten Befreiungsausweise sind immer nur bis zum Ende des

laufenden Kalenderjahres gültig!

Abrechnung

Wir benötigen zur Abrechnung mit der Krankenkasse:

    Ihre Krankenkasse

Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum

ggf. Kopie des Befreiungsausweises

Ihre Unterschrift für jede Fahrt auf den Abrechungsbelegen

Die Genehmigung für die Fahrt von Ihrer Krankenkasse

Bitte stellen Sie Ihre Anfrage

telefonisch unter: 0170 16 55 256

oder per mail an: info@taxi-gundermann.de

© Taxibetrieb Jan Gundermann / Taxiruf Jena 2019
Taxiruf Jena (0170 16 55 256) Taxi Gundermann 0170 16 55 256

Krankenfahrten

Der Anlass Ihrer Taxifahrt zum

Arzt, zur REHA- Einrichtung

oder zum Krankenhaus ist

schon unangenehm genug.

Wir wollen Ihnen mit unseren

Informationen Hilfestellung bei

den gesetzlichen Regelungen

bieten

Wir beraten Sie gerne auch

zusätzlich telefonisch zu

Fragen

bezüglich der Kosten und

Transportmöglichkeiten.

Auch Patienten mit klappbaren

Rollstühlen sind für uns kein

Hindernis. Unsere Fahrer helfen

gerne.

Grundsatzregelungen

Alle Fahrten müssen im Voraus

durch den Arzt verordnet und

durch Ihre Krankenkasse

genehmigt werden

(Ausnahme: Fahrten zur

stationären Behandlung).

Stellen Sie dort bitte einen

entsprechenden Antrag.

Ambulante Behandlungen

(Arztbesuche,

Krankengymnastik, ambulante

Behandlungen im

Krankenhaus)

Werden für Inhaber eines

Schwerbehindertenausweises

mit den Buchstaben „aG“, „H“

oder „BI“ und Personen mit der

Pflegestufe 2 oder 3; auf

ärztliche Anordnung in

Sonderfällen auch Personen

ohne diesem amtlichen

Nachweis gewährt:

    Beantragen Sie bitte bei Ihrer

Krankenkasse eine

Genehmigung für

Krankenfahrten jeglicher Art.

Zeigen Sie die Genehmigung

bei jeder Fahrt vor oder geben

Sie sie direkt vor einer

Serienfahrt beim Fahrer ab. Wir

reichen sie dann bei der

Rechnungserstellung für die

Kasse mit ein.

Erforderlich ist weiterhin eine

Verordnung jeder Fahrt als

zwingend medizinische

Notwendigkeit durch Ihren Arzt

Der gesetzliche Eigenanteil

muss pro Fahrt bis zum

Erreichen Ihrer persönlichen

Belastungsgrenze im Taxi bar

bezahlt werden.

Nach Erreichen Ihrer

persönlichen Belastungsgrenze

(1% bzw. 2% Ihres Familien-

Jahresbruttoeinkommens)

erhalten Sie von Ihrer

Krankenkasse eine

Bescheinigung über die

Befreiung vom Eigenanteil

(Befreiungsausweis) und

brauchen im Taxi nichts mehr

zu zahlen.

Ambulante Operationen,

Tagesklinik

(Ambulante Behandlungen, die

einen stationären Aufenthalt

ersetzen)

Ärztliche Verordnung (oder

Krankenbeförderungsschein)

ist für jede einzelne Fahrt

erforderlich    gesetzlicher

Eigenanteil bei der ersten und

letzten Fahrt, muss im Taxi bar

bezahlt werden

Kein Eigenanteil bei Vorlage

des Befreiungsausweises oder

einer entsprechenden

schriftlichen Erklärung der

vollständigen

Kostenübernahme der

Krankenkasse

Strahlen- /

Chemobehandlungen

Vorherige schriftliche

Genehmigung der Fahrten

durch die Krankenkasse

Ärztliche Verordnung (oder

Krankenbeförderungsschein).

Geben Sie diese Verordnung

bei der ersten Taxifahrt ab und

wir hinterlegen Sie bei uns im

Büro. Die Verordnung wird bei

Rechnungsstellung an die

Krankenkasse weitergereicht.

Je nach Genehmigung der

Krankenkasse entweder:

    Gesetzlicher Eigenanteil

muss bei der ersten und letzten

Fahrt bar im Taxi bezahlt

werden

oder: Gesetzlicher Eigenanteil

muss bei jeder Fahrt bar

bezahlt werden.

Oder: Über den Eigenanteil

erhalten Sie monatlich eine

Rechung durch Taxi

Gundermann. Die Höhe des

Eigenanteils richtet sich nach

den Bestimmungen bzw. der

Kostenübernahmeerklärung der

Krankenkasse.    Kein

Eigenanteil bei Vorlage des

Befreiungsausweises oder

einer entsprechenden

Erklärung der Krankenkasse

Fahrten zu stationären

Behandlungen

(Einlieferung oder

Entlassungen bei

Krankenhausaufenthalten von

mehr als einem Tag)

Ärztliche Verordnung

erforderlich (oder

Krankenbeförderungsschein)

Gesetzlicher Eigenanteil pro

Fahrt muss im Taxi bar bezahlt

werden

Kein Eigenanteil bei Vorlage

des Befreiungsausweises oder

einer vollständigen

Kontenübernahmeerklärung der

Krankenkasse

Kur- und REHA- Behandlungen

Ärztliche Verordnung (oder

Krankenbeförderungsschein)

Gesetzlicher Eigenanteil pro

Fahrt muss im Taxi bar bezahlt

werden

Kein Eigenanteil bei Vorlage

des Befreiungsausweises oder

einer vollständigen

Kontenübernahmeerklärung der

Krankenkasse

Kostenträger: Unfallkassen,

Berufsgenossenschaften,

Krankenhäuser

(Berufs- bzw. Schulunfälle,

Fahrten zur externen

Behandlung während eines

Krankenhausaufenthaltes)

Ärztliche Verordnung [

Verordnung der Schule / des

Kindergartens ] erforderlich

    Kein Eigenanteil

Gesetzlicher Eigenanteil= 10%

des Fahrpreises; mindestens

5,00 €; höchstens 10,00 €

Bitte lassen Sie sich vom

Fahrer eine Quittung

ausstellen! Sammeln Sie die

einzelnen Quittungen und

reichen Sie sie bei Ihrer

Krankenkasse ein!

Die von der Krankenkasse

ausgestellten

Befreiungsausweise sind

immer nur bis zum Ende des

laufenden Kalenderjahres

gültig!

Abrechnung

Wir benötigen zur Abrechnung

mit der Krankenkasse:

    Ihre Krankenkasse

Ihren Namen, Ihre Anschrift und

Ihr Geburtsdatum

ggf. Kopie des

Befreiungsausweises

Ihre Unterschrift für jede Fahrt

auf den Abrechungsbelegen

Die Genehmigung für die Fahrt

von Ihrer Krankenkasse

Bitte stellen Sie Ihre Anfrage

telefonisch unter: 0170 16 55

256

oder per mail an: info@taxi-

gundermann.de

© Taxiruf Jena / Taxi Gundermann 2019
0170 16 55 256